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Allgemeine Produktsicherheitsverordnung

GPSR

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Diese stellt sicher, dass alle Produkte, die in der EU in den Verkehr gebracht werden, einem gewissen Sicherheitsstandard unterliegen. Außerdem sollen alle nötigen Warnhinweise, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanweisungen klar für den Käufer ersichtlich sein.

 

Die Bonifatius GmbH versichert, dass unsere Druckprodukte gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2023/988 als sicher gelten.Sie stellen bei normalem oder vorhersehbarem Gebrauch keine oder nur minimale Risiken dar. Diese Risiken werden als akzeptabel angesehen und entsprechen einem hohen Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher.

 

Unsere Risikoanalyse steht, wie in der Verordnung vorgesehen, den Behörden auf Anfrage zur Verfügung.

 

Im Folgenden haben wir die Sicherheit unserer einzelnen Produkte mit Blick auf die physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften bewertet.

 

Der überwiegende Teil unsere Produkte wird unverpackt versendet. Zum Teil werden unsere Produkte in Kartons oder in Folie verpackt. Beim Auspacken besteht generell Schneidgefahr an den Kartonkanten. Folienverpackungen stellen für Kleinkinder eine Erstickungsgefahr dar. Größere Auflagen werden per Palette versendet. Das Holz der Palette kann unter Belastung splittern. Zur Transportsicherheit werden die Pakete auf der Palette mit einer Folie umwickelt, die ebenfalls eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder bedeutet.

 

Sicherheitsinformationen über unsere Produkte:

 

Schnittgefahr an Papier-, Karton- oder Folienkanten. Papier ist leicht entflammbar.

Diese Gefahr gilt für folgende Produkte: Aufkleber, Bonuskarten, Briefpapier, Briefumschläge, Broschüren, Bücher, Magazine, Druckbogen, Durchschreibesätze, CD bzw. DVD-Cover oder Einleger, Speisekarten, Eintrittskarten, Kalender, Etiketten, Flyer, Falzpropekte, Gruß- oder Postkarten, Notizblöcke, Loseblattsammlungen, Notizbücher, Ordner, Plakate, Poster Präsentationsmappen, Schreibtischunterlagen, Tischaufsteller, Visitenkarten. 

 

Verletzungsgefahr durch spitze Drahtenden der Klammern

Diese Gefahr gilt für folgende Produkte: Broschüren, Magazine, Kalender.

 

Nicht alle Klebstoffe sind lebensmittelecht

Diese Gefahr gilt für Broschüren, Bücher, Magazine, Notizblöcke, Briefumschläge, Schreibtischunterlagen, Präsentationsmappen, Tischaufsteller.

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